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Manuela Röttgen
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Erzbistum Köln - Generalvikariat
Hauptabteilung Seelsorge
Abteilung Bildung und Dialog
Prävention im Erzbistum Köln
Marzellenstr. 32
50668 Köln
Selbstverpflichtungserklärung
Übergangsregelung
Die Verpflichtung zur Unterzeichnung der der Selbstverpflichtungserklärung gilt weiterhin so lange für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle ehrenamtlich Tätigen bis der Anstellungsträger im Rahmen des instiutionellen Schutzkonzepts (§ 3 PrävO) einen für alle Tätigen verbindlichen Verhaltenskodex (§ 6 PrävO) entwickelt hat.
Dieser ersetzt spätestens zum 31.12.2018 die Selbstverpflichtungserklärung!